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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Politik 2 Min. Lesezeit

Pkw-Maut: Österreich steuert auf Klage zu

Kurz gefasst Geht es nach dem Willen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), dann startet die „Infrastrukturabgabe“ auf bundesdeutschen Straßen 2019. So haben es Bundestag und Bundesrat auf Antrag der Bundesregierung beschlossen.
Roberto Galifi Herausgeber
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Roberto Galifi
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Ressort
Politik & Umwelt
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Symbolgrafik: ein gezeichnetes Balkendiagramm mit Verlaufslinie, beschriftet mit „Pkw-Maut“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die EU-Kommission sah darin ursprünglich eine EU-rechtswidrige Benachteiligung ausländischer Autofahrer, wich aber von ihrem Vorwurf ab, nachdem das Bundesverkehrsministerium das Konzept abgeändert hatte.

Die Straßennutzungsgebühr soll nun vom Hubraum und der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs abhängig sein, außerdem gibt es nach Nutzungsdauer gestaffelte Preise. Geblieben ist, dass bundesdeutsche Autofahrer durch eine Kompensation über die Kfz-Steuer unterm Strich vollständig von der Maut befreit werden. Zudem gilt ein ökologischer Anreiz für schadstoffarme Autos der Abgasstufe Euro VI, die über eine Reduzierung der Kfz-Steuer sogar noch entlastet werden.

Dagegen wendet sich nun energisch der österreichische Verkehrsminister Jörg Leichtfried von der SPÖ. Er versicherte, dass die Wiener Regierung auf jeden Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären wolle, ob die bundesdeutsche Maut Ausländer diskriminiere. Damit verstieße sie gegen EU-Recht. „Klärungsbedarf“ haben auch die Niederlande und Luxemburgs angezeigt. Deren Verkehrsminister verlangen zusammen mit Leichtfried eine schriftliche Begründung von der EU-Kommission, warum das Mautverfahren gegen die Bundesrepublik eingestellt wurde.

Scharfe Worte fand Leichtfried für das Vorgehen der EU-Kommission. Es sei ein „Armutszeugnis“, das sie, die die Hüterin der EU-Verträge sein sollte, vor den großen Ländern einknicke. Der SPÖ-Politiker betonte, dass das EU-weit geltende Diskriminierungsverbot nicht geschwächt werden dürfe. Bevor eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht werden kann, muss zuerst ein Vermittlungsverfahren durchlaufen werden, dessen Dauer schätzungsweise drei Monate ausmachen wird.

Zusätzliche Brisanz erhält der Konflikt durch die anstehenden Wahlen zu den Nationalparlamenten in Österreich wie in der Bundesrepublik. CDU und CSU werden bis dahin kaum von ihrer Maut-Linie abweichen. In Österreich hingegen kann die amtierende rot-schwarze Regierung auf großen Rückhalt in der Bevölkerung für ihre Klageabsicht bauen.

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Quellen

  • Text: Olaf Walther (Kb)