Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung ist auch bei Mitverschulden im Haftpflichtfall zu erstatten
Wird ein vollkaskoversichertes Kraftfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so stellt sich häufig die Frage, was passiert mit dem Schaden, der dem Geschädigten dadurch entsteht, dass die Vollkaskoversicherungsprämie nach Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erhöht wird. Haftet der Schädiger in vollem Umfang, ist die Frage einfach zu beantworten: Der Höherstufungsschaden ist vom Schädiger und dessen Kfz- Haftpflichtversicherer zu erstatten.
RobGal