Stellungnahme des Schadensgutachters zum Prüfbericht der Versicherung ist erstattungsfähig
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hatte der Geschädigte bei einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen seiner Wahl ein Schadensgutachten eingeholt. Dieses Schadensgutachten war Grundlage seiner Schadensabrechnung. Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung holte aufgrund des eingereichten Schadensgutachtens ihrerseits einen Prüfbericht ein und kürzte unter Bezugnahme auf diesen Prüfbericht die Schadensbeträge.