Bochum rechnet mit der BVSK-Befragung von 2015
AG Bochum Urteil vom 7.1.2016 – 45 C 186/15 – Am 31.2015 ereignete sich n Bochum ein Verkehrsunfall, der durch den Fahrer des bei der HUK-COBURG versicherten Fahrzeuges verursacht wurde. Der Geschädigte beauftragte einen örtlichen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens. Für die Erstellung des Gutachtens berechnete er einen Schadensbetrag von 1.412,36 €.
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