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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Amtsgericht 1 Min. Lesezeit

Aktuelles Urteil

Kurz gefasst Um Kosten zu sparen, schließen Versicherungen seit einigen Jahren individuelle Verträge mit Kfz-Werkstätten ab.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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1 Minute
Ressort
Amtsgericht (AG)
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Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung, beschriftet mit „Aktuelles Urteil“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Nach einem Unfall werden die Kunden dann zur Reparatur ihres Wagens an diese Werkstätten verwiesen.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass sich ein geschädigter Autofahrer nicht an eine von der Versicherung benannte günstigere Alternativwerkstatt verweisen lassen muss, wenn der Sachverständige bei seiner Reparaturkalkulation durchschnittliche Stundenverrechnungssätze einer freien Fachwerkstatt am Wohnort des geschädigten Autobesitzers zugrunde gelegt hat.
Dabei verstößt der Versicherungskunde nicht gegen die Pflicht, die Kosten so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). (AG Gelsenkirchen, Az.: 201 C 177/16)

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