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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 2 Min. Lesezeit

Wieder ein Toter bei Lkw-Auffahrunfall

Kurz gefasst Es ist gerade eine Zeit von drei Wochen vergangen, seit die Unfallzeitung zuletzt über einen Lkw-Auffahrunfall auf der Bundesautobahn berichten musste. Vergleiche den Bericht vom 30. Mai 2018 in der Unfallzeitung.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
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Lesezeit
2 Minuten
Ressort
Sicherheit & Technik
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: eine sternförmige Aufprallmarke.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Am Dienstag, dem 19.6.2018, musste der Fahrer eines ungarischen Sattelzuges wegen einer Panne gegen 14.45 Uhr sein Gefährt auf dem Standstreifen der Autobahn A 5 zwischen den Anschlussstellen Karlsruhe-Süd und Rastatt-Nord anhalten. Der Führer des Sattelzuges war noch nicht ausgestiegen, um nach der Ursache der Panne zu schauen, als ein polnischer Autotransporter auf den auf dem Seitenstreifen stehenden Sattelzug auffuhr. Die Wucht des Aufpralls war so stark, dass der ungarische Sattelzug rechts gegen die Leitplanke gedrückt wurde. Beide Fahrzeuge fingen sofort Feuer. Der Fahrer des auffahrenden Autotransporters wurde leicht verletzt. Er konnte selbständig das Führerhaus seines Fahrzeugs verlassen. Der Fahrer des Sattelzuges verbrannte in seinem Führerhaus. Beide Lastkraftwagen brannten total aus. Erst als die Flammen gelöscht waren, entdeckten die Feuerwehrleute den Fahrer des Sattelzuges tot in seinem ausgebrannten Führerhaus. Die Autobahn musste in südlicher Richtung für mehrere Stunden gesperrt werden und konnte erst in den Abendstunden wieder frei gegeben werden. Die Bergungs- und Aufräumarbeiten dauerten bis 19.30 Uhr. Wieder einmal gab es auf der Gegenfahrbahn Gaffer und Schaulustige. Allerdings hat die Polizei einzelne fotografierende Schaulustige, die aus ihren Fahrzeugen heraus Bilder von den ausgebrannten Fahrzeugen machten, dokumentiert. Diese müssen nunmehr mit empfindlichen Strafen rechnen. Hoffentlich hört dieses unsinnige Gaffen auf.

Dass der Sattelzug notfallmäßig auf dem Standstreifen abgestellt wurde, ist noch verständlich. Dass der Lkw-Fahrer noch nicht das erforderliche Warndreieck aufstellen konnte ist auch noch verständlich, zumal der Sattelzug einen Moment vorher angehalten wurde. Was aber unverständlich ist, ist die Tatsache, dass der auffahrende polnische Autotransporter auch auf dem Standstreifen unterwegs war. Entweder hatte der polnische Lkw-Fahrer die Orientierung verloren, oder er war durch andere Sachen als Lenken vom Verkehr abgelenkt und geriet auf den Standstreifen. Auf jeden Fall hat er zumindest fahrlässig ein Menschenleben auf dem Gewissen. Sein Führerschein müsste für längere Zeit einbehalten werden. Den von ihm leichtsinnig herbeigeführten Schaden wird die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen. Der Tod des Sattelzugfahrers ist nicht wieder gut zu machen. Wieder einmal zeigt sich, dass es dringend erforderlich ist, Lkw-Fahrer auf Lenk- und Ruhezeiten zu überprüfen, damit übermüdete Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden.

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