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Prämie nicht bezahlt — der Schutz bleibt trotzdem
Kurz gefasst
Wenn ein Autofahrer die Prämie seiner Haftpflichtversicherung nicht bezahlt hat, führt das nicht automatisch zur Kündigung und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Das entschied das Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht).
Roberto Galifi
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- Roberto Galifi
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- Recht & Urteile
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Im Revisionsurteil wird bemängelt, dass das Amtsgericht nicht geprüft habe, ob der Versicherungsvertrag rechtlich wirksam beendet wurde. Ein Prämienrückstand allein führe jedenfalls nicht dazu, betonte das Kammergericht und hob das gesamte Urteil auf. Das Verfahren muss vom Amtsgericht neu durchgeführt werden.
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