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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Politik 2 Min. Lesezeit

Infrastruktur: Deutlich mehr E-Ladestationen

Kurz gefasst Im ersten Halbjahr 2019 wurden in der Bundesrepublik insgesamt 1,85 Millionen Personenwagen neu zugelassen. Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren davon 103.000 Hybridmodelle, mit einer emissionsreduzierenden Kombination aus Verbrennungsmotor und Elektroantrieb.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Politik & Umwelt
Quellen
keine angegeben
Symbolgrafik: eine gezeichnete Ladesäule mit Kabel und Stecker, beschriftet mit „Infrastruktur“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die Wachstumsraten entsprechen zwar in etwa einander. Dennoch sind die absoluten Zahlen eher bescheiden, gerade angesichts der zu lösenden Umwelt- und Klimaprobleme sowie der weiter sich verschärfenden Emissionsvorgaben. Nach Berechnungen der Nationalen Plattform Elektromobilität sind bis 2020, also bis nächstes Jahr, insgesamt 70.000 öffentliche Ladepunkte erforderlich, um den Bedarf zu decken. Davon ist noch nicht einmal die Hälfte erreicht. Zudem werden 7.100 Schnelladesäulen benötigt, von denen es bislang erst einige wenige gibt – allerdings auch aus dem Grund, dass es derzeit kaum Fahrzeuge zu kaufen gibt, die sich an einer Schnelladesäule auftanken lassen.

Mehr Ladestationen im Wohnbereich

Das lückenhafte Netz der Ladeinfrastruktur wird als eines der Hindernisse angesehen, weshalb Autokäufer den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug scheuen. Staatliche Investitionen und Subventionen werden von vielen als ein entscheidender Schritt betrachtet, um ein flächendeckendes Netz an Lademöglichkeiten aufzubauen und so den langersehnten Marktdurchbruch voranzubringen. In diesem Zusammenhang fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) von der Bundesregierung, das Miet- und Wohneigentumsrecht zu ändern, um das Aufstellen von Ladesäulen in privaten Wohnanlagen zu erleichtern. Denn mit Blick auf die stundenlangen Ladezeiten der E-Autos erwartet der BDEW, dass im Wohnbereich – und am Arbeitsplatz – künftig die meisten E-Autos geladen werden.

Bislang müssen aber alle Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Installation einer Ladestation zustimmen, was faktisch ein Vetorecht für jeden einzelnen bedeutet. Darüber hinaus kann in einem Haus mit Mietwohnungen der Vermieter allein entscheiden, ob eine Lade-station errichtet wird oder nicht.

Gleichwohl bleiben auch noch einige andere Probleme im Zusammenhang mit der Elektromobilität zu lösen, etwa die Ökobilanz der Fahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus mitsamt Entsorgung oder Wiederverwendung der Lithium-Ionen-Batterie, aber auch die Reichweite, der Anschaffungspreis und ein einheitliches Abrechnungssystem stellen noch nicht gelöste Probleme dar. Da ist also noch viel zu tun.

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