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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Nutzungsausfall muss auch bei Fehldiagnose gezahlt werden

Kurz gefasst Nutzt ein Autobesitzer sein Fahrzeug nicht, weil ein Werkstattmitarbeiter im Rahmen einer Reparatur fälschlicherweise einen schweren Schaden vermutete, hat er Anspruch auf Entschädigung.
Roberto Galifi Herausgeber
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Roberto Galifi
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Ressort
Recht & Urteile
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Symbolgrafik: eine gezeichnete Urkunde mit Siegel als Zeichen für eine Entscheidung.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Eine Frau hatte ihr Auto mit einem frisch ausgewechselten Motor in die Werkstatt gebracht, weil es Öl verlor. Bei einer Probefahrt mit einem Werkstattmitarbeiter bestätigte sich das Problem. Der Mitarbeiter ging von einem Motorschaden aus und empfahl, das Auto bis zur Klärung nicht für längere Fahrten zu nutzen.

Im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens gegen die vorherige Werkstatt, die den Motor eingebaut hatte, stellte sich aber heraus, dass nur ein unbedeutender und leicht zu behebender Defekt vorlag. Die Diagnose eines Motorschadens und der Ratschlag, das Auto stehenzulassen, waren falsch. Daher sprach das Gericht der Frau, die den Wagen für den Weg zur Arbeit brauchte, einen Nutzungsausfall von 6.250 Euro für vier Monate zu, in denen das Auto in der Werkstatt stand. (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 1 U 132/13)

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Quellen

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