Totalschaden: Was der Wiederbeschaffungswert wirklich hergibt
AG Hattingen Urteil vom 25.3.2019 – 6 C 181/17 Immer wieder streiten der Unfallgeschädigte und der eintrittspflichtige Versicherer nach einem Verkehrsunfall über die Höhe der eingetretenen Schäden. Besonders streitig sind dabei die Kosten der Ersatzbeschaffung im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Für die Berechnung des Schadens ist dabei von größter Wichtigkeit der Wiederbeschaffungswert, weil von diesem der Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich abhängt.
Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit