Zum Inhalt springen

Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

Archiv RSS
Anmelden Anmelden

Technik 1 Min. Lesezeit

Fahreignungsuntersuchung für Senioren

Kurz gefasst Künftig müssen sich Senioren in der Schweiz nicht mehr ab 70 Jahren, sondern erst ab 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinische Fahreignungsuntersuchung unterziehen, wie der Bundesrat, die Regierung des Alpenstaates, mitteilte.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
Veröffentlicht
Zuletzt geprüft
Lesezeit
1 Minute
Ressort
Sicherheit & Technik
Quellen
1 belegte Quelle
Symbolgrafik: gezeichnete Leiterbahnen mit einem Chip, beschriftet mit „Fahreignungsuntersuchung für Senioren“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Im vergangenen Jahr gaben aufgrund der Kontrolluntersuchungen insgesamt 10.000 Senioren freiwillig ihren Führerschein ab, 6.000 davon bereits bei der ersten Untersuchung mit 70. Durch die Heraufsetzung des „Alterslimits“ soll die Eigenverantwortung der Senioren gestärkt und der technologischen Entwicklung, die den Betroffenen das sichere Fahren erleichtert, Rechnung getragen werden. Gleichzeitig will die Schweizer Regierung eine Informations- und Sensibilisierungskampagne starten, die zum Ziel hat, dass sich Autofahrer ab 70 Jahren auch weiterhin mit der Frage beschäftigen, ob sie dem „komplexer werdenden Verkehrsgeschehen nach wie vor vollumfänglich gewachsen sind“.

Weitersagen

Quellen

  • Quelle: Kb