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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 1 Min. Lesezeit

Vorsicht!

Kurz gefasst Wer nach einem feucht-fröhlichen Abend das Auto stehen lässt und mit dem Fahrrad fährt, riskiert trotzdem seinen Führerschein, wenn er von der Polizei erwischt wird.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
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1 belegte Quelle
Symbolgrafik: ein gezeichneter Sensorkegel vor einer Fahrzeugfront.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Die Sicherheitsorganisation Dekra warnt: Ab einem Alkoholpegel von 1,6 Promille drohen ein Strafbefehl, eine saftige Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), um die Fahreignung zu prüfen. Geht die MPU negativ aus, ist der Führerschein erst einmal weg. Die Dekra weist auch darauf hin, dass die Führerscheinstellen sich oft sehr spät melden, manchmal erst ein bis zwei Jahre nach der Alkoholkontrolle. Um dann äußerst kurzfristig zur MPU aufzufordern. Dann könne man sich auf die Begutachtung nur schlecht vorbereiten.

Dekra-Tipp: Betroffene sollten sich frühzeitig über die Durchführung einer MPU informieren. Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten kostenlose Informationsveranstaltungen an. Daran kann man anonym und ohne Voranmeldung teilnehmen und sich über die Voraussetzungen für eine positive Prognose aufklären lassen.

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Quellen

  • Quelle: Kb