Technik 2 Min. Lesezeit
Und schon wieder ein Lkw-Auffahrunfall mit Schwerverletztem
- Autor
- Roberto Galifi
- Veröffentlicht
- Zuletzt geprüft
- Lesezeit
- 2 Minuten
- Ressort
- Sicherheit & Technik
- Quellen
- keine angegeben
Am Montag, dem 16.4.2018 gegen 11.00 Uhr befuhr ein mit Traktoren beladener Lkw die Bundesautobahn A 2 Richtung Dortmund. Verkehrsbedingt musste der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug zwischen dem Autobahnkreuz Oberhausen und der Anschlussstelle Königshardt bis zum Stillstand abbremsen. Der nachfolgende Führer eines Sattelzuges hatte das vor ihm stehende Stauende übersehen und fuhr ungebremst auf den mit Traktoren beladenen Lkw auf. Das Führerhaus des Sattelzuges wurde dabei stark eingedrückt. Die herbeigerufene Feuerwehr benötigte zweieinhalb Stunden, um den 52 Jahre alten Fahrer des Sattelzuges aus seinem deformierten Führerhaus zu befreien. Der Sattelzugfahrer wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus verbracht. Erst am Abend konnte die Bundesautobahn A 2für den Verkehr wieder frei gegeben werden. Durch die Sperrung der A 2 kam es im gesamten Ruhrgebiet zu Staus, weil sich der verkehr von der A 2 auf die A 42 und A 40 verteilen musste.
Es reicht jetzt mit den Lkw-Auffahrunfällen. Die Unfallzeitung wiederholt daher die Forderung nach schärferen Kontrollen der Lkws und deren Fahrer. Die Lkw-Fahrer müssen disziplinierter fahren. Von den Königen der Landstraße, die sie dereinst einmal waren, ist nichts mehr geblieben. Jetzt wird rücksichtslos überholt, auch wenn Überholverbote für Lastkraftwagen dies verbieten. Es werden die Höchstgeschwindigkeiten missachtet. Mit 90 km/h und mehr zu fahren, gehört offenbar zum guten Truckerton. Das darf nicht sein. Daher müssen die Höchstgeschwindigkeiten der Lkws kurzfristig strengstens überwacht und Verstöße geahndet werden. Abstände zwischen den Lkws sind ebenso streng zu überwachen. Mittelfristig können auf den Mautkontrollbrücken aufgestellte Überwachungskameras aufgestellt werden, die die Abstände zwischen den einzelnen Lkws aufzeichnen. Das Windschattenfahren der Lkws muss untersagt werden. Auch für Lkws gelten die in der StVO verankerten Abstandsregeln. Bremsassistenzsysteme dürfen nicht manuell abgeschaltet werden können.
Das Gleiche gilt für Fahrsysteme mit Abstandshaltung. Generell muss die Höchstgeschwindigkeit der Lkws reduziert werden. Selbst 70 km/h sind im Falle eines Aufpralls auf einen am stauende stehenden Pkw tödlich. Daher müssen kurzfristig die Höchstgeschwindigkeiten für Lkws herabgesetzt werden. Ebenso wie bei den Gigalinern, bei denen ein generelles Überholverbot gilt, sollte dies auch bei den übrigen Lastkraftfahrzeugen gelten. Die Unfallzeitung fordert daher nach wie vor schärfere Kontrollen. Jedes Menschenleben, das auf der Autobahn durch Lkw-Auffahrunfälle getötet wird, ist eines zu viel.
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