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Donnerstag, 20. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 1 Min. Lesezeit

In Autohäusern und Werkstätten besteht ein hohes Haftungsrisiko.

Kurz gefasst So leichtsinnig können Autohäuser und Werkstätten sein! Wenn es um Elektrofahrzeuge geht, erinnern mich manche Inhaber an den Optimisten, der von einem Hochhaus springt und - im ersten Stock angekommen - sagt: "Bis jetzt ist noch nichts passiert.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
Quellen
keine angegeben
In Autohäusern und Werkstätten besteht ein hohes Haftungsrisiko.
Bild: HamburgNews - stock.adobe.com

Die Frage nach technischen Quarantäneflächen für verunfallte Elektrofahrzeuge wird oft mit dem Hinweis auf Platzmangel abgetan. Auf der einen Seite gibt es - aus Sicht der Feuerwehr DIN-Normen, die eingehalten werden müssen. Zum anderen die DGUV. Wird das havarierte Fahrzeug wie gewohnt bei den anderen abgestellt, kann im schlimmsten Fall die Betriebsstätte verloren gehen. Von vielen Herstellern wird inzwischen verlangt, dass ein beschädigtes Elektrofahrzeug von vornherein für einige Tage in Quarantäne gestellt wird. Aus Sicht des Betreibers kann die Einrichtung eines Abstellplatzes ein lukratives Geschäft sein. Ein angebotener Stellplatz kann 160 bis 220 € pro Tag einbringen. Nächster Fall: Besichtigung von Unfallfahrzeugen durch den hauseigenen Sachverständigen, der nicht einmal im Besitz der Ausbildung 2S: zur befähigten Person (FHV) nach DGUV-I 209-093 ist. Jeder Betriebsleiter weiß, dass beim Betreten des eignen Betriebsgeländes der Inhaber der Werkstatt oder des Autohauses haftet. Eine Gewohnheit kann in diesem Fall sehr teuer werden. Es empfiehlt sich, die Haftungsfrage mit der eigenen Versicherung zu besprechen.

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