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Blinken: Nur zwei von drei tun es
- Autor
- Roberto Galifi
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- 1 Minute
- Ressort
- Sicherheit & Technik
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Vor dem Abbiegen muss der Blinker gesetzt werden, damit andere Verkehrsteilnehmer informiert sind und sich frühzeitig darauf einstellen können, das gilt auch auf abknickenden Vorfahrtsstraßen. Kommt man vor dem Abbiegen an einer roten Ampel zum Stehen, sollte der Blinker noch während des Wartens betätigt werden. Bei Abbiegerspuren muss der Blinker noch vor dem Einordnen eingeschaltet werden.
Wenn man einen Kreisverkehr verlässt, muss man blinken. Das sollte man frühzeitig tun, damit einfahrende Verkehrsteilnehmer zügig losfahren können. Achtung: Wer in einen Kreisverkehr fährt, darf nicht blinken. Bei einem Kreisverkehr ohne Vorfahrtschilder gilt „rechts vor links“.
Auch beim Überholen, Wiedereinscheren und Spurwechsel ist besonders wichtig, seine Absicht rechtzeitig durch Blinken sichtbar zu machen. Das ist auf der Autobahn mit ihren hohen Geschwindigkeiten umso wichtiger und gilt dort speziell auch für die Abfahrt.
Mit der Betätigung des Blinkers ist kein großer Aufwand verbunden, und die Verkehrssicherheit wächst um ein Vielfaches.
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Quellen
- Text: Olaf Walther (Kb)