Metallic-Lack beschädigt: Die Beilackierung wird bezahlt
Wird bei einem Verkehrsunfall ein metallic-lackiertes Kraftfahrzeug beschädigt, stellt sich die schadensersatzrechtlich bedeutende Frage, ob der Schädiger bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherer auch die Kosten für die Beilackierung der angrenzenden Karosserieflächen mit ersetzen muss. Aus Sicht des das Schadensgutachten erstellenden Kfz-Sachverständigen sind die angrenzenden Flächen mit zu lackieren, damit auftretende Farbabweichungen vermieden werden können.
Roberto Galifi 4 Min. Lesezeit