Diesel-Fahrverbote in 70 Städten sind möglich
Am 22. Februar 2018 wird das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge treffen. Obwohl sich die Bundesregierung und die Autoindustrie strikt gegen ein mögliches Fahrverbot für Dieselfahrzeuge aussprechen, wird dies die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts der Bundesrepublik nicht beeinflussen können, denn die Rechtsprechung ist unabhängig. Die Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht sind grundsätzlich an Weisungen nicht gebunden und nur dem Recht und Gesetz unterworfen. Da werden auch kostenlose Nahverkehre in Städten und Gemeinden nichts ändern, wie dies jetzt von der Bundesregierung beabsichtigt ist.
Roberto Galifi 2 Min. Lesezeit