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Montag, 2. November 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Politik 3 Min. Lesezeit

Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie

Kurz gefasst Begleitetes Fahren ab 17 in ganz Europa, eine Probezeit für alle Fahranfänger, Fahrverbote mit Wirkung über Grenzen hinweg — und der Führerschein aufs Telefon. Die Reform ist beschlossen; umgesetzt wird sie in den kommenden Jahren.
Autor
Sebastian Heldt
Veröffentlicht
Lesezeit
3 Minuten
Ressort
Politik & Umwelt
Quellen
keine angegeben

Die europäische Führerscheingesetzgebung wird ungefähr alle fünfzehn Jahre grundlegend überarbeitet. Die dritte Richtlinie brachte den einheitlichen Kartenführerschein und die befristete Gültigkeit. Die vierte, 2025 beschlossen, greift tiefer — und trifft ausgerechnet den Punkt, an dem die Unfallstatistik am deutlichsten ausschlägt: die ersten Jahre am Steuer.

Was sich für Fahranfänger ändert

Das begleitete Fahren ab 17 wird europaweit ermöglicht. Deutschland kennt es seit 2011 und hat damit gute Erfahrungen gemacht: Die Unfallbeteiligung der Teilnehmer liegt in den ersten Jahren messbar unter der Vergleichsgruppe. Der Grund ist naheliegend — Fahrpraxis unter Aufsicht ist besser als Fahrpraxis ohne.

Neu ist eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für alle Fahranfänger in der EU, verbunden mit strengeren Regeln, insbesondere beim Alkohol. Auch das kennt Deutschland bereits, mit einer zweijährigen Probezeit und dem absoluten Alkoholverbot bis 21.

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Der eigentliche Fortschritt liegt also nicht bei uns, sondern in der Angleichung: Ein deutscher Fahranfänger, der in einem Mitgliedstaat ohne solche Regeln unterwegs ist, trifft künftig auf ein vergleichbares Umfeld.

Fahrverbote wirken über Grenzen

Bislang endete eine Fahrerlaubnisentziehung häufig an der Staatsgrenze. Wer in Italien wegen erheblicher Verkehrsverstöße den Führerschein verlor, konnte in seinem Heimatland weiterfahren, wenn die Entscheidung dort nicht anerkannt wurde.

Die neue Regelung sieht vor, dass schwerwiegende Entziehungen — Trunkenheitsfahrten, Fahren unter Drogeneinfluss, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle mit Todesfolge oder schweren Verletzungen — dem ausstellenden Mitgliedstaat gemeldet werden und dort wirken.

Das ist ein spürbarer Eingriff, und es ist der Teil der Reform, der die längsten Verhandlungen gekostet hat. Fahrerlaubnisrecht ist mitgliedstaatliches Recht; eine gegenseitige Anerkennung von Entziehungen verlangt Vertrauen in fremde Verfahren.

Gültigkeit und Gesundheit

Die Führerscheine für Pkw und Motorräder bleiben grundsätzlich fünfzehn Jahre gültig; wo das Dokument zugleich als Ausweis dient, können es zehn sein. Für Lkw und Busse gelten kürzere Zeiträume.

Bei der Fahreignung setzt die Richtlinie auf eine Untersuchung oder — nach Wahl des Mitgliedstaats — auf eine Selbsteinschätzung mit anschließender Prüfung im Zweifelsfall. Regelmäßige verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrerinnen und Fahrer, wie sie zwischenzeitlich diskutiert wurden, sind nicht gekommen.

Diese Entscheidung war umstritten und ist es geblieben. Für sie spricht, dass das Lebensalter allein ein schlechter Indikator ist. Gegen sie spricht, dass Selbsteinschätzung genau dort versagt, wo die Einschränkung die Einsichtsfähigkeit betrifft. Die Mitgliedstaaten dürfen strengere Regeln vorsehen; Deutschland hat davon bislang keinen Gebrauch gemacht.

Was das für die Unfallregulierung bedeutet

Mittelbar einiges. Fahranfänger sind an überproportional vielen schweren Unfällen beteiligt; jede Maßnahme, die diese Quote senkt, wirkt auf die Schadenlast. Und die grenzüberschreitende Wirkung von Entziehungen trifft eine Gruppe, die in der Regulierung überdurchschnittlich auffällt.

Unmittelbar wird sich zunächst wenig ändern. Die Mitgliedstaaten haben mehrere Jahre Zeit für die Umsetzung, und der deutsche Gesetzgeber wird die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend anpassen müssen. Bis dahin gilt, was gilt.

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