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Freitag, 21. August 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 1 Min. Lesezeit

Notbremse mit Fußgängererkennung kommt in den Test

Kurz gefasst Notbremssysteme mit Fußgängererkennung werden ab 2016 beim Verbraucherschutzprogramm Euro-NCAP berücksichtigt.
Roberto Galifi Herausgeber
Autor
Roberto Galifi
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Ressort
Sicherheit & Technik
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Symbolgrafik: ein gezeichneter Sicherheitsgurt mit Schloss, beschriftet mit „Fußgängerunfälle“.
Bild: Symbolgrafik · Unfallzeitung.de

Um die Systeme zu testen, hatte jetzt beim ADAC eine Fußgängeranlage Premiere, die Straßenüberquerungen simuliert. Sie soll helfen, Zusammenstöße mit Fußgängern zu verhindern oder wenigstens die Aufprallgeschwindigkeit zu verringern. Ab Tempo 45 verringern sich die Überlebenschancen für Fußgänger dramatisch, und je älter ein Fußgänger ist, umso höher liegt das Risiko.

Nach EU-Angaben können Notbremsassistenten 50 bis 75 Prozent der Fußgängerunfälle vermeiden oder die Folgen mindern.

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Quellen

  • Kb (kraftfahrt-berichter)