Gesetzesänderung löst nicht die Diesel-Affäre
Das Verhängen von Fahrverboten für unsaubere Dieselfahrzeuge soll nach dem Willen der Bundeskanzlerin per Gesetz erschwert werden. Sie und Teile der Bundesregierung beabsichtigen, eine Gesetzesänderung vorbereiten zu können, wonach die geringfügige Überschreibung der Stickoxidwerte bis 50 Mikrogramm noch verhältnismäßig sei und demnach bis zu diesem Wert keine Fahrverbote für Dieselfahrzeuge möglich seien. Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gesichtspunkten, die im Einzelnen noch ausgeführt werden sollen, mehr als bedenklich. Dementsprechend stößt das Vorhaben in der Regierungskoalition und bei den Umweltverbänden auf erhebliche Kritik. Auch Verfassungsrechtler erheben starke Bedenken. Was ist seitens der Union geplant und worin bestehen die Bedenken dagegen?
Roberto Galifi 7 Min. Lesezeit