Gericht nennt VWs Betrugsmotor sittenwidrig
VW gerät wegen des Abgasbetruges an seinen Diesel-Fahrzeugen immer mehr unter Druck. Gerichte in Deutschland hatten bereits häufig zur Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug der Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des manipulierten Diesel-Fahrzeugs entschieden, aber das, was die 21. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg entschieden hat, ist bisher einzigartig. Das erkennende Gericht hat den Software-Betrug als sittenwidriges Verhalten gewertet und zur Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,-- € gegen Rückgabe des Kraftfahrzeugs – ohne Abzug der Nutzungsentschädigung – verurteilt. Das ist eine Klatsche gegen den VW-Konzern.
Roberto Galifi 3 Min. Lesezeit