Wenn private Firmen für staatliche Aufgaben herangezogen werden, ist das immer etwas heikel. Denn das Interesse am Gewinn kann mit dem öffentlichen Auftrag kollidieren, etwas für die Allgemeinheit Nützliches möglichst kostengünstig auf die Beine zu stellen.
Es ist üblich geworden, Neufahrzeuge mit starken Preisnachlässen gegenüber dem ursprünglichen Listenpreis der Hersteller zu verkaufen. Es herrscht starker Wettbewerb auf dem Automarkt, an dem sich alle Autohersteller beteiligen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) stellte jüngst die Testergebnisse des Umweltbundesamtes (UBA) vor, die noch einmal bestätigen, dass moderne Diesel-Pkw erheblich mehr Stickoxide (NOx) emittieren, als in den offiziellen Testverfahren ermittelt und von den Autoherstellern angegeben wird.
Bereits zum zweiten Mal hat Mazda die dritte Generation seines Mittelklassekombis modellgepflegt, die seit über vier Jahren auf dem deutschen Markt ist. Allerdings fanden die Überarbeitungen in erster Linie unter dem Blech statt.
Kommt es bei Unfällen zu Streitigkeiten, wer letztlich für das eingetretene Schadensereignis verantwortlich ist, spielt die Frage der Darlegungs- und Beweislast eine große Rolle. Schwierig wird es, wenn nicht geklärt werden kann, ob die Schädigungshandlung auf einem gesteuerten, willentlichen Geschehensablauf beruht. Einen derartigen Fall hatte das Oberlandesgereicht Stuttgart zu entscheiden, bei dem es um einen Sturz von der Bierbank auf dem Stuttgarter Volksfest auf der Cannstatter Wasen ging.
In jüngster Zeit kommt es zwischen dem Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls und dem eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer immer wieder bei den Sachverständigenkosten zum Streit, weil die Kfz-Versicherung die berechneten Sachverständigenkosten als erheblich überhöht ansieht. Auf die Sicht der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherung kommt es allerdings nicht an, sondern auf die Sicht des Geschädigten. Eine Ein-Viertel-Überhöhung in Relation zu dem erstatteten Betrag ist nach Ansicht des AG Schwabach nicht als erheblich erkennbar anzusehen.
Die Automobilhersteller haben ihre eigenen Banken. Deren Verband, die „Banken der Automobilwirtschaft“ (BDA), stellte nun die allgemeine Entwicklung der Branche vor.
Eine Frontalkollision auch bei geringem Tempo kann unabwendbare tödliche Folgen für die Insassen haben, wenn nicht einige einfache Sicherheitsvorkehrungen beachtet wurden
Bei augenscheinlich geringen Fahrzeugschäden kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten über die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten. Die einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer meinen, erst bei Schäden, die 1000,-- € oder mehr betragen, sei der Geschädigte berechtigt, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Diese Ansicht ist jedoch irrig, da der BGH revisionsrechtlich nicht beanstandet hat, dass bei einem Schaden von rund 715,-- € ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde. In diesem Fall hatte der Schädiger bzw. dessen Versicherer auch die Kosten des Sachverständigengutachtens zu tragen. Allerdings handelt es sich bei der sogenannten Bagatellschadensgrenze von rund 715,-- € nicht um eine starre Grenze.
Volkswagen verblüffte Mitte April mit einer Ad-hoc-Mitteilung die Öffentlichkeit. Nach eigenen Angaben erwirtschaftete der Wolfsburger Autokonzern im ersten Quartal dieses Jahres einen operativen Gewinn von 4,4 Milliarden Euro und übertrifft damit nach eigener Einschätzung die Markterwartungen.
Wer an einer Tankstelle vorfährt und keine freie Säule findet, darf sein Fahrzeug nicht einfach für einen längeren Zeitraum auf dem Tankstellengelände abstellen, bis es einen freien Tankplatz gibt.
Obwohl er rein äußerlich das ausdrucksstärkste Familienmitglied darstellt, besetzt der A4 Allroad Quattro zumindest beim Bekanntheitsgrad eher eine Nebenrolle innerhalb der Mittelklassebaureihe von Audi.
Zusatzschilder zu Verkehrszeichen sind oft verwirrend. Wussten Sie zum Beispiel, dass das Schneeflocke-Symbol als Ergänzung etwa zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht bedeutet, dass das Tempolimit nur bei Schnee gilt?
Wer kennt sie nicht, die Situation beim Spurwechsel, weil eine Baustelle oder eine Unfallstelle eine Fahrspur blockiert. Es gilt dann zwar grundsätzlich das Reißverschlussverfahren. Da bedeutet, dass erst der auf der Zielspur fahrende Fahrzeugführer fährt, dann der Spurwechsler, dann wieder derjenige auf der Zielspur usw. Wie sieht es aber mit der Haftung aus, wenn es zur Kollision zwischen dem die Spur wechselnden Fahrzeug und dem sich bereits auf der Zielspur befindlichen Fahrzeug kommt? Diese Frage hatte der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München zu entscheiden.