Gekürzte Werkstattrechnung: Gericht setzt klare Grenzen
Immer wieder kommt es bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden zu Kürzungen durch die voll einstandspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer. So werden neuerdings auch die Rechnungen der Fachwerkstätten wegen angeblicher Überteuerung gekürzt. Mit klaren Worten hat jetzt das Amtsgericht Sonthofen mit dem nachfolgend dargestellten Urteil darauf verwiesen, dass der Schädiger das Werkstattrisiko trägt und dass die Werkstatt der Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Überhöhte Preise gehen daher grundsätzlich zu Lasten des Schädigers.
Roberto Galifi 5 Min. Lesezeit