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Montag, 19. Oktober 2026 Unabhängig zu Unfallrecht, Gutachten und Schadenregulierung

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Technik 3 Min. Lesezeit

Was das Auto über den Unfall weiß

Kurz gefasst Seit Juli 2024 hat jeder neu zugelassene Pkw in der EU einen Ereignisdatenspeicher. Er zeichnet wenige Sekunden auf — und diese Sekunden entscheiden zunehmend darüber, wessen Darstellung vor Gericht standhält.
Autor
Sebastian Heldt
Veröffentlicht
Lesezeit
3 Minuten
Ressort
Sicherheit & Technik
Quellen
keine angegeben
Ein Sachverständiger liest an einem frontbeschädigten Fahrzeug den Ereignisdatenspeicher aus; vier Verläufe zeigen Geschwindigkeit, Bremsbetätigung, Lenkwinkel und Beschleunigung, eine Linie markiert den Aufprall.
Wenige Sekunden vor und nach dem Aufprall: Geschwindigkeit, Bremsung, Lenkwinkel, Beschleunigung. Was der Speicher nicht kennt, ist der Ort, der Fahrer und das, was vor dem Fahrzeug geschah. Bild: KI-erzeugte Illustration · Unfallzeitung.de

Die Beweislage nach einem Verkehrsunfall war jahrzehntelang eine Frage von Spuren, Zeugen und Sachverständigengutachten. Alle drei sind unzuverlässig: Spuren verschwinden, Zeugen erinnern falsch, und die Rekonstruktion aus Endlagen und Deformationen hat Toleranzen. Der Ereignisdatenspeicher ändert daran etwas — begrenzt, aber spürbar.

Was aufgezeichnet wird

Der Event Data Recorder, seit dem 7. Juli 2024 in allen neu zugelassenen Pkw Pflicht, speichert in einem Fenster von wenigen Sekunden vor bis kurz nach einem Auslöseereignis: Fahrzeuggeschwindigkeit, Längs- und Querbeschleunigung, Bremsbetätigung, Gaspedalstellung, Lenkradwinkel, Motordrehzahl, Gurtstatus, Auslösung der Rückhaltesysteme und den Zustand einiger Sicherheitssysteme.

Ausgelöst wird die Speicherung durch einen Aufprall oberhalb einer Schwelle — typischerweise eine Geschwindigkeitsänderung von etwa acht Kilometern pro Stunde innerhalb von 150 Millisekunden. Ein leichter Parkrempler löst also nicht aus.

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Was nicht aufgezeichnet wird

Die Verordnung ist an dieser Stelle bemerkenswert deutlich. Der Speicher darf keine Daten enthalten, die eine Identifizierung ermöglichen: keine Fahrgestellnummer im Datensatz, keine Positionsdaten, keine Videobilder, keine Tonaufnahmen, keine Daten über den Fahrer.

Das schränkt den Nutzen ein. Der Datensatz sagt, dass ein Fahrzeug mit 62 km/h fuhr und 0,4 Sekunden vor dem Aufprall gebremst wurde. Er sagt nicht, wo das war, wer am Steuer saß und was vor dem Fahrzeug geschah. Er ist ein Baustein der Rekonstruktion, nicht ihr Ersatz.

Ebenfalls nicht enthalten: die Sicht der Assistenzsysteme. Was der Notbremsassistent erkannt hat und warum er nicht eingriff, steht in dessen eigenem Steuergerät — und dort ist der Zugang eine andere Geschichte.

Das Auslesen

Die Daten werden über die genormte Diagnoseschnittstelle ausgelesen. Die Hersteller sind verpflichtet, den Zugriff mit allgemein verfügbaren Werkzeugen zu ermöglichen — das ist der entscheidende Unterschied zu den Assistenzsystemdaten.

Praktisch heißt das: Wer ein passendes Auslesegerät hat, kommt an den Datensatz. Die Zahl der Sachverständigenbüros, die das können, wächst; flächendeckend ist es nicht.

Wichtig ist der Zeitpunkt. Der Speicher fasst wenige Ereignisse. Wird das Fahrzeug weitergefahren und kommt es zu einem zweiten Auslöseereignis, kann der ältere Datensatz überschrieben werden. Nach einem streitigen Unfall gehört das Auslesen deshalb an den Anfang, nicht in die Beweisaufnahme zwei Jahre später.

Was die Daten typischerweise klären

Drei Streitfragen lassen sich mit ihnen oft entscheiden. Erstens die Geschwindigkeit — der häufigste Streit überhaupt, und der, bei dem die Erinnerung am unzuverlässigsten ist. Zweitens die Reaktion: ob und wann gebremst wurde. Drittens der Gurt, was bei der Frage des Mitverschuldens an der Verletzungsschwere zählt.

Sie klären nicht die Vorfahrt, nicht den Abstand, nicht die Sichtverhältnisse. Wer mehr aus ihnen herausliest, überdehnt sie — und ein sorgfältiger Sachverständiger sagt das auch.

Der Nebeneffekt

Es gibt einen, der selten benannt wird: Die bloße Existenz belastbarer Daten verkürzt Verfahren. Wo früher zwei Parteivorträge unvereinbar nebeneinander standen und ein Gutachten mit Toleranzen von zehn Stundenkilometern folgte, liegt heute oft eine Zahl vor. Vergleiche kommen früher zustande, und Behauptungen ins Blaue hinein werden seltener.

Das nützt beiden Seiten. Es nützt vor allem dem, der die Wahrheit sagt.

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