Halle rechnet die Mietwagenkosten nach Schwacke
Die Parteien streiten um restliche Mietwagenkosten nach einem für den Geschädigten unverschuldeten Verkehrsunfall. Der Fahrer eines bei der Kravag-Versicherungs AG versicherten Kraftfahrzeugs hatte den Unfall verschuldet. Die alleinige Haftung der beklagten Versicherung stand außer Frage. Gleichwohl regulierte die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil der angefallenen Mietwagenkosten. Das Mietwagenunternehmen hatte den Schwacke-Mietspiegel zugrunde gelegt.
RFWW 2 Min. Lesezeit